Aktuelle Informationen und Coronaschutzverordnung NRW
(08.06.2022)
Die aktuellen Informationen zum Thema Coronavirus und die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW finden Sie hier
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit rund 17.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 18 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.
Mehr über die Arbeit und Aufgaben des LWL erfahren Sie hier:
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Die Maskenpflicht im Schüler-Spezialverkehr (Bullis) bleibt (wie im öffentlichen Personennahverkehr) bestehen.
Nachfolgend finden Sie die neue Schulmail des Ministeriums: Schulmail
Darin werden umfangreiche Änderungen für die Zeit ab April angekündigt.
Das Schulministerium teilt in der Schulmail u.a. mit, dass sich bei den Testverfahren an Förderschulen keine Änderungen ergeben. Es werden weiterhin PCR-Testungen durchgeführt.
Alle detaillierten Änderungen der Schulmail finden Sie hier: Schulmail
Bei Fragen melden Sie sich gerne.
Es gibt eine neue Schulmail vom Ministerium, die Sie unter folgendem Link finden: Schulmail
Die wichtigste Information für uns ist,dass das bisherige Testsystem in allen Förderschulen bestehen bleibt. Wir sind von keinen Änderungen betroffen und unsere PCR-Pool- und PCR-Einzeltestungen werden weiterhin stattfinden und untersucht.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir wünschen Ihnen ein schönes neues Jahr 2022.
Das Schulministerium hat zum Schulstart neue Informationen veröffentlicht (Schulmail). Darin wird folgendes festgelegt: "Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst [...] alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte)".
"Nehmen Schülerinnen und Schüler [...] nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen."
Die Regelung mit dem Bürgertest gilt auch für Schüler/innen, die am Testtag nicht am Unterricht teilnehmen können (Erkrankung,...).
Aufgrund der aktuell steigenden Infektionszahlen möchten wir Sie bitten, wenn möglich am Wochenende schonmal einen Schnelltest bei Ihrem Kind duchzuführen.
Anbei finden Sie die aktuelle Schulmail mit Informationen zum Schulbetrieb vor den Weihnachtsferien und zum Schulstart nach den Ferien: Schulmail
Das Schulministerium hat neue Bestimmungen zum Thema "Maskenpflicht an Schulen" herausgegeben. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums.
Das Schulministerium hat neue Informationen veröffentlicht. Es geht u.a. um eine Sondertestung am 22.12.2021 für alle Schüler/innen und eine Änderung des Testverfahrens ab dem 10.01.2022. Eine Änderung ist, dass die sogenannte "Rückstellprobe" jetzt am gleichen Tag mit an die Labore gesendet wird.
Zusätzlich werden die Schulen darin aufgefordert Ihnen einen Elternbrief zukommen zu lassen. Dieser wird heute an Sie verteilt.
Elternbrief zum download
Es gibt eine neue Schulmail.
Die wichtigsten Informationen stehen auch im heutigen Elternbrief.
Wir haben neue Informationen aus dem Schulamt erhalten.
Testungen in den Herbstferien
Da in den Ferien keine schulischen Testungen durchgeführt werden, "benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage."
Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche
"Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Es besteht also auch in den Ferien ein umfängliches Testangebot, gerade auch für die Gruppe der noch nicht geimpften Kinder und Jugendlichen. Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021."
Testungen insbesondere von Reiserückkehrern
"Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung)."
Testungen nach den Herbstferien
"Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt. Für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal gilt dies entsprechend."
"Ab dem zweiten Schultag werden die [bisher] durchgeführten Tests bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt."
Die detaillierten Ausführungen und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Schulmail
Auf Wunsch des Ministeriums und des Kreises Warendorf erhalten Sie anbei Informationen zum Impfangebot im Kreis Warendorf:
Das Schulministerium hat ergänzende Informationen zum Schuljahresbeginn veröffentlicht.
Inzidenzunabhängiger Schulbetrieb in Präsenz
"Mit einer Neufassung der Coronabetreuungsverordnung wurde nunmehr geregelt, dass der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird. Damit ist der Schulbetrieb in Präsenz nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden" (Schulministerium NRW).
Außerdem gibt es bearbeitete und neue Informationen zu "Aufklärungsmaterialen und Ausbau des Impfangebots" und dem "Vorgehen bei Risikokontakten innerhalb der Schule (Quarantäne)".
Die ausführlichen Informationen erhalten Sie hier.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anbei erhalten Sie Informationen zum Schulstart am Mittwoch, 18.08.2021.
Maskenpflicht:
„Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden“ (Schulministerium NRW).
Die ausführlichen Informationen erhalten Sie hier.
Corona-Testungen:
Auch im neuen Schuljahr bleiben die Regelungen von vor den Sommerferien bestehen (Lollitests).
Unterrichtszeiten:
Die Unterrichtszeiten finden weiterhin wie folgt statt:
Montag – Mittwoch: 8:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag – Freitag: 8:00 – 12:25 Uhr
Elternbrief:
In den kommenden Tagen erhalten Sie noch einen Elternbrief mit weiteren Informationen zum Schulstart.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anbei erhalten Sie Informationen zum Schulstart am Mittwoch, 18.08.2021.
Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler abzufedern, hat die Landesregierung das Programm "Extra-Zeit zum Lernen in NRW" gestartet. Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Extra-Zeit zum Lernen in NRW
Darin sind auch extra Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF berücksichtigt. Diese Informationen und die entsprechenden Ansprechpartner finden sie hier: Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld
Das Schulministerium hat ergänende Informationen für die Zeit nach den Sommerferien veröffentlicht. Das Ziel "möglichst vollständigen Präsenzunterricht fortzusetzen" bleibt bestehen. Für die Schüler/innen der Erich Kästner-Schule ergeben sich keine Änderungen, da "das bisherige Lolli-Testverfahren in den Grund- und Förderschulen [...] bis zu den Herbstferien" fortgesetzt wird.
Die ausführlichen Informationen zum „Lolli“-Testverfahren erhalten Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw/29062021-lolli-testungen-nach-den-sommerferien
Ab Montag, 21.06.2021 gelten neue Regelungen für das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung. Im Außenbereich (Schulhof, Sportanlagen,…) entfällt die Maskenpflicht.
Im Gebäude (auf Flure, in der Klasse,…) gilt dies nicht – dort müssen weiterhin Masken getragen werden.
Die detaillierten Infos finde Sie hier: Schulmail
Ab sofort dürfen Ihre Kinder (unabhängig vom Alter) wieder medizinische Masken (OP-Masken) statt der FFP2-Masken während der Beförderung tragen.
Folgend finden Sie denaktualisierten Elternbrief des LWL in der neuen Fassung für die Bestimmungen bei der Beförderung zum downloaden:
Nach der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sind genesene Schülerinnen und Schüler, die nachweisen können, dass ihre Infektion mindestens vier Wochen und höchstens sechs Monate zurückliegt, allen negativ getesteten Personen gleichgestellt. Sie müssen an den Testungen nicht teilnehmen. Dies gilt auch für Personen mit vollständigem Impfschutz. Genesene Schülerinnen und Schüler, die nach der behördlich angeordneten Quarantäne früher als nach vier Wochen wieder in den Unterricht zurückkehren, können ebenfalls von den Testungen ausgenommen werden.
Die ausführlichen Informationen zum „Lolli“-Testverfahren erhalten Sie hier: „Lolli“-Testverfahren ab dem 31.05.2021
Bei den Schultestungen kann jeder getesteten Person auf Wunsch für jede Testung, an der sie unter Aufsicht teilgenommen hat, von der Schule ein Testnachweis ausgestellt werden (§ 1 Absatz 2b Satz 4 CoronaBetrVO und § 4a CoronaTestQuarantäneVO). Bitte nehmen Sie dafür Kontakt zu dem Klassenteam Ihres Kindes auf, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis benötigen.
Bitte beachten Sie: Da uns die Ergebnisse der Pool-Testungen immer erst am Tag nach der eigentlichen Testung vorliegen, kann Ihnen auch erst dann ein entsprechender Nachweis ausgestellt werden. In der Regel kann Schülerinnen und Schülern der Klassen E1-6 immer dienstags und donnerstags ein Nachweis ausgestellt werden. Den Schülerinnen und Schülern der Klassen 7-10 kann ein Nachweis in der Regel immer mittwochs und freitags ausgestellt werden.
Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie hier: Info des Schulministerium
Es ist jetzt geklärt, dass der Unterricht ab Montag, 31.05.2021 auch bei uns wieder im vollständigen Präsenzunterricht stattfindet. Auch die reguläre Mittagsverpflegung und die Masken- und die Testpflicht gelten weiterhin.
Die Unterrichtszeiten finden zu den regulären Schulzeiten statt:
Montag – Mittwoch: 8:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag – Freitag: 8:00 – 12:25 Uhr
Da die Inzidenz im Moment stabil unter 100 liegt, gehen wir davon aus, dass wir am Montag, 31.05.2021 in den vollständigen Präsenzunterricht wechseln. Alle Schülerinnen und Schüler haben dann täglich regulären Unterricht nach Stundenplan. Weiterhin gilt die Masken- und die Testpflicht. Nur so ist es möglich, die Schulen wieder zu öffnen. An welchen Tagen welche Lerngruppe getestet wird, klärt sich in den nächsten Tagen.
Unterrichtszeiten: Die Unterrichtszeiten finden zu den regulären Schulzeiten statt:
Montag – Mittwoch: 8:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag – Freitag: 8:00 – 12:25 Uhr
Es müssen noch Absprachen mit der Schulaufsicht und dem Schulträger getroffen werden. Wenn wir weitere Informationen haben, werden wir sie Ihnen schnellstmöglich mitteilen.
Die Informationen des Schulministeriums finden Sie hier: Schulmail
Im heutigen Elternbrief erhalten Sie die ausführlichen Informationen zu den Lolli-Tests. Anbei nochmal der Link des Schulministeriums: Lolli-Tests .
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Klassenteam wenden, von denen Sie auch zeitnah den Elternbrief erhalten.
Ergänzung (10.05.2021): Das Labor hat mitgeteilt, dass das Material, aus dem die Wattestäbchen bestehen das Selbe ist, wie Watteeinlagen beim Zahnarzt.
Sie finden die ersten Informationen des Schulministeriums zu den Lolli-Tets (ein Erklärvideo, eine bebilderte Anleitung, Fragen und Antworten,...) unter folgendem Link: Lolli-Tests
Sobald wir einen genauen Ablaufplan haben und alle noch offenen Fragen beantwortet sind, folgen weitere Informationen und auch ein Elternbrief.
Auf Grund des nun bundesweit gültigen Infektionsschutzgesetzes haben sich auch die Vorschriften für die Beförderung nochmals verschärft. Schülerinnen und Schüler dürfen nur noch mit einer FFP2-Maske befördert werden. Ausnahmen gibt es für Schüler/innen:
-die jünger sind als 6 Jahre
-die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und dafür ein ärztliches Attest haben
-gehörlose und schwerhörige Personen und ihre Kommunikationspartner.
Die bisherige Regelung, dass Kinder unter 14 Jahren ersatzweise eine Alltagsmaske tragen können, ist ersatzlos gestrichen worden.
In der kommenden Woche werden einige Schüler*innen den Corona-Selbsttest mit dem Produkt: Siemens "CLINITEST COVID-19 Antigen Test" durchführen. Entsprechende Eltern wurden informiert. Sie finden den Beipackzettel für den Test unter folgendem Link: Beipackzettel
Schulbetrieb ab dem 26.04.2021:
Die neue Schulmail finden Sie hier: Schulmail vom 22.04.2021
Darin werden die Regelungen des neuen Bundesgesetzes für den Schulbetrieb ab dem 26.04.2021 erläutert. Für die Erich Kästner-Schule ergeben sich nur kleine Änderungen, da wir schon vorher die Maßnahmen umgesetzt haben.
Da das neue Bundesgesetz eine inzidenzunabhängige Ausnahme für Förderschulen vorsieht, wird der Unterricht weiterhin im Wechselmodell (tageweise Gruppe A und Gruppe B) angeboten. Auch die „pädagogische Betreuung“ (Notbetreuung) bleibt wie bisher bestehen. In der Woche ab dem 26.04.2021 startet am Montag die Gruppe B (siehe letzter Elternbrief).
Sie als Eltern haben ab einer Inzidenz von 165 die Möglichkeit ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Dazu müssen Sie dies formlos der Schule (z.B. per Mail an eks@lwl.org oder telefonisch im Sekretariat) mitteilen. Sobald der Wert wieder sinkt melden Sie ihr Kind genauso wieder an – bitte beachten Sie, dass dies aus organisatorischen Gründen (Bustransfer,…) bis zu 3 Werktage dauern kann.
Corona-Selbsttests:
Die Regelung, dass alle Schüler und das Personal in der Schule zwei (2) Corona-Selbsttests pro Woche durchführen muss, bleibt bestehen. Es wird ggf. bei der Umsetzung der Testung Änderungen geben (siehe Elternbrief). Wie genau muss noch abschließend geklärt werden. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet.
Die aktuellen Informationen des Schulministeriums finden Sie hier.
Wechselunterricht: Aufgrund des Infektionsgeschehens und der vorgegebenen Rahmenbedingungen wird ab Montag, 19.04.2021 für alle Jahrgänge der Unterricht im „Wechselmodell“ weitergeführt. Pro Klasse werden zwei Gruppen (A+B) gebildet, die abwechselnd und tageweise in die Schule kommen.
Gruppe A:
Für Gruppe B gilt das entsprechend andersrum:
Dieses Modell gilt erstmal bis auf Weiteres.
Befreiung vom Präsenzunterricht: Weiterhin besteht die Möglichkeit, SchülerInnen durch ein ärztliches Attest vom Präsenzunterricht befreien zu lassen.
Mittagsverpflegung: Die reguläre Mittagsverpflegung wird angeboten.
Angebot der Betreuung während des Distanzunterrichts (vormals: Notbetreuung): Das Angebot wird fortgeführt. Das Formular für die Anmeldung zur Betreuung finden Sie hier.
Unterrichts- und Betreuungszeiten: Die Unterrichts- und Betreuungszeiten finden zu den regulären Schulzeiten statt:
Montag – Mittwoch: 8:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag – Freitag: 8:00 – 12:25 Uhr
Verpflichtende Testungen: Die Schüler-Selbst-Tests werden entsprechend der Vorgaben umgesetzt und werden den Schülern weiterhin mit nach Hause gegeben. Nähere Informationen erhalten Sie im Elternbrief.
Elternbrief: Der Elternbrief und die Einteilung der SchülerInnen, in die entsprechenden Gruppen, wird Ihnen über die üblichen Wege und bis spätestens Freitagmittag durch die Klassenteams bekannt gegeben.
Betreten des Schulgebäudes: Aktuell ist das Betreten des Schulgebäudes nur noch mit einer schriftlichen Bestätigung über das Vorliegen eines negativen Corona-Tests, nicht älter als 48-Stunden möglich.
Nachfolgend können Sie den Rückmeldebogen für die Corona-Selbsttests runterladen.
Die aktuellen Informationen des Schulministeriums finden Sie hier.
Distanzunterricht: Ab Montag, 12.04.2021 wird mit dem Distanzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gestartet, diese Regelung gilt bis Freitag, 16.04.2021.
Entlassschüler: Alle Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr voraussichtlich einen Schulabschluss anstreben starten ab Montag im Präsenzunterricht (alte Regelung).
Mittagsverpflegung: Am Montag und Dienstag wird die reguläre Mittagsverpflegung angeboten. Für die Zeit ab Mittwoch werden dazu weitere Informationen folgen.
Angebot der Betreuung während des Distanzunterrichts (vormals: Notbetreuung): Das Formular für die Anmeldung zur Betreuung finden Sie hier.
Bitte melden Sie ihr Kind bis Samstag, 10.04.2021 16.00Uhr unter folgender Adresse an:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine Anmeldung möglichst für die gesamte Woche.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie sowohl per Mail schicken, als auch am Montag ihrem Kind mitgeben.
Unterrichts- und Betreuungszeiten: Die Unterrichts- und Betreuungszeiten finden zu den regulären Schulzeiten statt:
Montag – Mittwoch: 8:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag – Freitag: 8:00 – 12:25 Uhr
Verpflichtende Testungen: Konkrete Informationen für die Umsetzung der verpflichtenden Testungen (2x wöchentlich) erhalten Sie am Montag per Elternbrief.
Die Umsetzung der Testungen Bedarf noch einiger Absprachen mit dem Schulträger und der Schulaufsicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die aktuellen Informationen des Schulministeriums zum Schulbetrieb finden Sie hier.
Geplant ist demnach keine Veränderung, so dass an der Erich Kästner-Schule der Schulbetrieb genauso verläuft, wie es in den letzten 2 Wochen (vor den Ferien) auch war.
Sollte es Entwicklungen geben, die doch zu einer Änderung führen, werden Sie hier auf der Homepage darüber informiert. Schauen Sie doch bei Interesse einfach wieder vorbei.
Bis dahin wünschen wir Ihnen und Ihren Familien eine frohe Oserzeit und hoffen, dass Sie gesund bleiben. Wenn es Fragen gibt, wenden Sie sich bitte an das Klassenteam oder melden sich in der Schule.
Ab Montag, den 15.03.2021 werden wir wieder mit allen Schülerinnen und Schülern in den Präsenzunterricht zurückkehren. Das Schulministerium lässt eine entsprechende Regelung für Förderschulen angesichts unserer vergleichsweise kleinen Klassen zu.
Das bedeutet, dass ab dem 15.03.2021 wieder folgende Unterrichtszeiten für alle Schülerinnen und Schüler gelten:
Montag – Mittwoch: 8:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag – Freitag: 8:00 – 12:25 Uhr
Eine Notbetreuung wird es folglich ab dem 15.03.2021 nicht mehr geben.
Mittagsverpflegung
Es wird wieder eine Mittagsverpflegung angeboten.
Befreiung vom Präsenzunterricht
Eltern, die aus begründeter Sorge vor einer Infektion ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, können es unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests davon befreien lassen.
Hygienevorgaben
Im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht medizinische Maskenpflicht. Mit medizinischen Masken sind die sogenannten OP-Masken und FFP-2-Masken gemeint. Diese Vorgabe gilt auch für Schüler*innen ab 14 Jahren, außer sie können aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen. Hier gilt ebenso die Möglichkeit des Tragens einer Alltagsmaske. Schüler*innen der Primarstufe sowie Schüler*innen unter 13 Jahren können ersatzweise eine Alltagsmaske tragen. Dabei bleibt die Ausnahme der Befreiung von der Maskenpflicht bestehen, wenn sie aus medizinischen Gründen keine tragen können (Vorlage ärztliches Attest).
Der aktuelle Erlass des Ministeriums sieht eine Erweiterung der Schulöffnungen ab dem 15. März 2021 vor. Genauere Informationen erhalten Sie hier: https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/05032021-informationen-zum-schulbetrieb-nrw
Über die Ausgestaltung der Öffnungen sind wir mit dem Schulträger und der Schulaufsicht im Austausch und werden Sie Anfang nächster Woche auf den bekannten Wegen sowie auf der Homepage darüber informieren.
Der Wechselunterricht für die Klassen 1-4 sowie der EntlassschülerInnen als auch die Notgruppen finden in der nächsten Woche wie gewohnt statt.
Folgend eine Auflistung der Uhrzeiten für den Wechselunterricht und die Notbetreuung ab dem 22.02.2021. Achtung, am Donnerstag unterscheiden sich diese.
für den Wechselunterricht: / für die Notbetreuung:
Montags: 08.00 - 15.00 Uhr / Montags: 08.00 - 15.00 Uhr
Dienstags: 08.00 - 15.00 Uhr / Dienstags: 08.00 - 15.00 Uhr
Mittwochs: 08.00 - 15.00 Uhr / Mittwochs: 08.00 - 15.00 Uhr
Donnerstags: 08.00 - 12.25 Uhr / Donnerstags: 08.00 - 15.00 Uhr
Freitags: 08.00 - 12.25 Uhr / Freitags: 08.00 - 12.25 Uhr
Mittagessen: Das Mittagessen wird an den langen Tagen (bis 15Uhr) für alle Schüler/innen angeboten.
Die Vorgaben des MSB sehen die Möglichkeit eines Wechselmodels aus Präsenz- und Distanzunterricht für die Klassen 1-4 und den Entlassschülern vor. Gestartet wird ab dem 22.02.2021. Die Schülerinnen und Schüler sollen danach an 2-3 Tagen in der Woche in die Schule kommen und an den anderen Tagen am Distanzunterricht teilnehmen.
Nach Rücksprache mit den entsprechenden Stellen und Verantwortlichen findet für die übrigen Schüler/innen (ab Klasse 5) der Distanzunterricht weiter statt. Wir sind weiterhin im Austausch darüber, sobald es die Rechts- und Infektionslage zulässt die oben genannten Modelle zu erweitern.
Die Klassenteams werden sich auf den altbekannten Wegen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Notbetreuung bleibt davon unberührt.
Hier finden Sie die neueste Schulmail des Schulministeriums.
Unter Vorbehalt: Derzeit liegt leider noch kein neuer Erlass vor. Aufgrund der gestrigen Pressekonferenz von Frau Gebauer und Herrn Laschet können wir aber ziemlich sicher davon ausgehen, dass in der kommenden Woche noch kein Präsenzunterricht stattfindet. Wir würden also von Mittwoch-Freitag (17.-19.02.2021) im Distanzunterricht bleiben. Die aktuellen Regelungen zur Notbetreuung bleiben dann für die 3 Tage bestehen. Montag (15.02.2021) und Dienstag (16.02.2021) liegen die beweglichen Ferientage; an diesen Tagen entfällt folglich sowohl der Distanzunterricht als auch die Notbetreuung.
Es gab Rückfragen aus der Elternschaft, ob diese noch verlegt werden oder ausfallen könnten - damit ein entlastendes Betreuungsangebot stattfinden kann. Es gibt im Schulgesetz die Regelung, dass Ferientage genommen werden müssen und nicht ausfallen dürfen. Die Schulkonferenz hat diese im Sommer festgelegt. Nach Rücksprache mit der Schulaufsicht und dem Landschaftsverband (LWL) wurde beschlossen, dass diese nicht mehr verlegt werden, weil viele weitere Verwaltungsakte daran hängen (u.a. die Beförderung, Mittagessen,…). Außerdem fallen die beiden beweglichen Ferientage jetzt in die Zeit des Distanzunterricht. Die beiden weiteren beweglichen Ferientage (Himmelfahrt und Fronleichnam) in diesem Schuljahr fallen auf zwei Freitage und sind dadurch nur „kurze“ Schultage.
Sobald der Erlass vorliegt, erfolgen hier zeitnah weitere Informationen.
Bei Rückfragen melden Sie sich über die bekannten Wege.
Die Notbetreuung in der Erich Kästner-Schule läuft weiter wie bisher. Es muss keine Erneuerung der Anträge vorgenommen werden.
Das Schulministerium hat jetzt auch offizielle Informationen bereitgestellt, die Sie gerne hier abrufen können. Falls es Fragen gibt, wenden Sie sich gerne an ihr jeweiliges Klassenteam.
Eine Aussage dazu von Frau Gebauer (NRW Bildungsministerin) dazu finden Sie hier.
Wir gehen davon aus, dass die Aussagen so bestand haben. Sobald wir einen offiziellen Erlass dazu haben und es konkrete Informationen oder Änderungen gibt informieren wir Sie darüber. Einen Elternbrief mit diesen vorläufigen Informationen erhalten Sie heute noch über die bekannten Wege.
Aktuelle Informationen:
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Schulministeriums.
Hier gehts zur Schulmail (Erlass) des Schulministeriums.
Die Klassenteams werden sich mit Ihnen zeitnah über die bekannten Wege in Verbindung setzen.
Inanspruchnahme Notbetreuung: An der Erich Kästner-Schule besteht für alle Schüllerinnen und Schüler die Möglichkeit, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Für eine reibungslose Planung wäre eine Vormerkung im Laufe des heutigen Tages sehr hilfreich. Diese können Sie über Email an: eks@lwl.org einreichen.
Die Notbetreuung startet am Montag, 11.01.2020.
"Es gelten folgende Regelungen ab Montag, den 14. Dezember 2020, unverändert:
· Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.
· Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler an Förderschulen mit einem besonderen Betreuungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in ihren Schulen erhalten.
· An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020." (vgl. msb2012_1301)
Zu den Regelungen für den 07.+ 08.2020 warten wir noch auf Details und informieren dann darüber.
Hier finden Sie die entsprechenden Informationen des Schulministeriums.
"Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden."(Schulministerium, 11.12.2020)
Hier können Sie die offizielle Mitteilung des Schulministeriums nachlesen.
Wenn ihr Kind für den Distanzunterricht anmelden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an eks@lwl.org mit den entsprechenden Angaben.
An der Erich Kästner-Schule gilt weiterhin, dass alle Schüllerinnen und Schüler betreut und regulär befördert werden.
Da wir noch keinen Erlass vom MSB oder genauere Informationen dazu haben, müssen wir Sie noch um Geduld bitten. Wir werden regelmäßig (auch am Wochenende) uns bekannte Informationen an Sie weitergeben. Sie können versichert sein, dass wir auch in der nächsten Woche und den Tagen vor Weihnachten die Schule besetzt haben und sie regelmäßig Informieren und Sie mit uns Kontakt aufnehmen können.
Der Ministerpräsident des Landes NRW, Armin Laschet hat durch die Medien verkündet, dass ab Montag, 14.12.2020 die Präsenzpflicht an den Schulen in NRW bereits aufgehoben werde. Für Schüler der Klassen 1 bis 7 werde es ein Unterrichtsangebot geben, so Laschet, wobei die Eltern ihre Kinder von der Präsenz befreien können. Schüler ab Klasse 8 sollen zu Hause bleiben und werden auf Distanz unterricht. Außerdem werden die Ferien für Schüler/innen demnach um den 7. und 8. Januar verlängert.
Details folgen...
Der Elternbrief mit den Details ist heute auf dem üblichen Weg verteilt worden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Klassenteam.
Nach offiziellen Informationen findet am 21.12. und 22.12.2020 kein Unterricht statt.
Eine Notbetreuung wird für diese Tage eingerichtet. Nähere Informationen zur Anmeldung folgen.
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wir hoffen, ihr habt die Ferien genießen können und kehrt gesund und wohlbehalten in die Schule zurück.
Mit den leider steigenden Infektionszahlen sowohl im Kreis Warendorf, als auch in der gesamten Bundesrepublik, gilt auch für unsere Schule wieder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Schulgebäude sowie in den Klassenräumen, soweit dies möglich ist. Ebenso sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Sollte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, kann von dieser Regelung durch die Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests abgewichen werden.
Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.
Aufgrund der vorbildlichen Einhaltung aller Hygienemaßnahmen durch die Schülerinnen und Schüler, durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrkräfte der Erich Kästner-Schule, konnten wir das Schulleben bisher ohne Corona-Infektion gestalten. Dafür möchten wir uns recht herzlich bei allen Beteiligten bedanken!
Ebenso möchten wir den Eltern- und Erziehungsberechtigten für ihre Unterstützung und gute Zusammenarbeit sowie ihr Verständnis für die getroffenen Maßnahmen recht herzlich danken.
Nur durch die Zusammenarbeit aller ist es uns möglich, auch weiterhin ein gutes Schulleben zu gestalten.
Hier erhalten Sie die entsprechenden grundlegenden Informationen der Landesregierung.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat Informationen für Reisende aus Risikogebieten zusammengestellt. Diese können sie im folgenden Link einsehen.
Im folgenden Link finden Sie Informationen zu Individualangeboten im häuslichen Umfeld für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF.
Erich Kästner-Schule Oelde
Hans-Böckler-Str. 14
59302 Oelde
Tel.: 02522-93570
Fax: 02522-9357-300
E-Mail Schulleitung: eks@lwl.org
Anfragen zur Homepage: webmaster@lwl-eks-oelde.de
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